NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENAGENTUREN ODER ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT
WICHTIGE ANWEISUNGEN ZUM ERHALT VON WERTPAPIEREN IM RAHMEN DES ANGEBOTS
VANCOUVER, British Columbia, Jan. 22, 2021 (GLOBE NEWSWIRE) -- Nabis Holdings Inc. (CSE: NAB) (OTC: NABIF) (FRA: A2PL) („Nabis“ bzw. das „Unternehmen“) informiert über eine wichtige Änderung des zuvor angekündigten Angebots des Unternehmens (in der jeweils gültigen Fassung das „Angebot“) im Rahmen des kanadischen Bankruptcy and Insolvency Act, gemäß dem das Unternehmen eine Rekapitalisierung seiner im Umlauf befindlichen unbesicherten, mit 8,0 % verzinsten Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 35 Millionen CAD (die „Schuldverschreibungen“) und aller anderen Schuldtitel des Unternehmens vornehmen wird (die „Rekapitalisierung“).Gemäß der Pressemitteilung des Unternehmens vom 4. Januar 2021 beabsichtigt das Unternehmen, das Angebot am oder vor dem 29. Januar 2021 umzusetzen (das „Datum der Umsetzung“).
Das Unternehmen und die zustimmenden Schuldverschreibungsinhaber („Consenting Debentureholders“, wie im Angebot definiert) haben den 1. März 2021 als Frist festgelegt (die „Bescheinigungsfrist“), bis zu der alle Inhaber von Schuldverschreibungen („Schuldverschreibungsinhaber“) und alle anderen Gläubiger, die im Rahmen des Angebots eine Gegenleistung erhalten sollen (ausgenommen Convenience-Gläubiger („Convenience Creditors“, wie im Angebot definiert)) (zusammen mit den Schuldverschreibungsinhabern die „Gläubiger“), ihre Berechtigung zum Erhalt ihres proportionalen Anteils von (a) 3.700.000 neuen Stammaktien des Unternehmens („neue Stammaktien“) und (b) neue, mit 5,3 % verzinste erstrangige unbesicherte, 2023 fällige Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 23 Millionen CAD („neue unbesicherte Schuldverschreibungen”) zu bescheinigen.Gläubiger, die ihre Berechtigung zum Erhalt der neuen Stammaktien und der neuen unbesicherten Schuldverschreibungen bis zur Bescheinigungsfrist nicht bescheinigen, erhalten, sofern vorhanden, die Nettobarerlöse („Nettobarerlöse“), die aus der Veräußerung ihres proportionalen Anteils der neuen Stammaktien und der neuen unbesicherten Schuldverschreibungen an der kanadischen Wertpapierbörse oder einer anderen Börse, an der die neuen Stammaktien und neuen unbesicherten Schuldverschreibungen notiert und für den Handel zugelassen sind, erzielt werden. Diese Veräußerung wird von einer vom Unternehmen zu bestimmenden Vertriebsstelle (die „Vertriebsstelle“) durchgeführt.
Gläubiger haben Anspruch auf die nachstehend beschriebene Gegenleistung, sofern sie die in dieser Pressemitteilung und in den Unterlagen, die diesen Gläubigern zugestellt werden, beschriebenen Maßnahmen ergreifen:
Gläubigerstatus | Anspruch |
(A) Gläubiger, der nicht in den USA ansässig ist (ein„Nicht-US-Gläubiger“) | Proportionaler Anteil an neuen unbesicherten Schuldverschreibungen und neuen Stammaktien |
(B) In den USA ansässiger Gläubiger, der ein zulässiger Anleger („accredited investor“) im Sinne von Rule 501(a) der Regulation D des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das„US-Wertpapiergesetz“) (ein „zulässigerUS-Anleger“) ist | Der proportionale Anteil der neuen unbesicherten Schuldverschreibungen und neuen Stammaktien ist mit einer Einschränkung versehen, der zufolge diese Wertpapiere nicht gemäß demUS-Wertpapiergesetz registriert wurden und werden und bestimmten Weiterverkaufsbeschränkungengemäß dem US-Wertpapiergesetz unterliegen (zusammen „eingeschränkteUS-Wertpapiere“) |
(C) In den USA ansässiger Gläubiger, der kein zulässiger Anleger („accredited investor“) im Sinne von Rule 501(a) der Regulation D desUS-Wertpapiergesetzes ist (ein „nicht zulässigerUS-Anleger“) | Nettobarerlöse, sofern vorhanden |
UM WERTPAPIERE GEMÄSS DEM ANGEBOT ZU ERHALTEN, MÜSSEN ALLE GLÄUBIGER DIE UNTEN BESCHRIEBENEN DOKUMENTE VOR DER BESCHEINIGUNGSFRIST EINREICHEN.GLÄUBIGER, DIE BIS ZUR BESCHEINIGUNGSFRIST NICHT GEANTWORTET HABEN, WERDEN ALSNICHT ZULÄSSIGE US-ANLEGER BEHANDELT.DIE VERTRIEBSSTELLE WIRD IN DIESEN FÄLLEN DEN VERKAUF VON NEUEN UNBESICHERTEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND NEUEN STAMMAKTIEN, AUF DIE DER GLÄUBIGER SONST ANSPRUCH HÄTTE, ZU MARKTÜBLICHEN PREISEN VERANLASSEN.ES KANN KEINE ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DER VON DER VERTRIEBSSTELLE GEGEBENENFALLS ZU ERZIELENDEN ERLÖSE ODER DER VON DEN GLÄUBIGERN ZU ERZIELENDEN NETTOBARERLÖSE GEGEBEN WERDEN.DIE NETTOBARERLÖSE KÖNNEN WESENTLICH GERINGER SEIN ALS DER NENNWERT DER NEUEN UNBESICHERTEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DER MARKTWERT DER NEUEN STAMMAKTIEN AM DATUM DER UMSETZUNG.
Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bedingungen des Angebots sind in den Pressemitteilungen des Unternehmens vom 23. November 2020, 10. Dezember 2020 und 4. Januar 2021 enthalten.KSV Restructuring Inc. fungiert in Bezug auf das Angebot als Proposal Trustee (Sachwalter für das Angebot) (in dieser Eigenschaft der „Proposal Trustee“).Ein Exemplar des Angebots ist auf der Website des Proposal Trustee (Sachwalter für das Angebot) erhältlich: www.ksvadvisory.com/insolvency-cases/case/nabis-holdings (die „Website des Proposal Trustee“)
Wichtig Anweisungen für registrierte Schuldverschreibungsinhaber
Registrierte Schuldverschreibungsinhaber („registrierte Schuldverschreibungsinhaber“) erhalten ein Übermittlungsschreiben (das „Übermittlungsschreiben“) von Odyssey Trust Company, der Register- und Transferstelle des Unternehmens („Odyssey“), demzufolge diese Inhaber unter anderem dazu verpflichtet sind, ihren Status als(i) Nicht-US-Gläubiger, (ii) zulässigerUS-Anleger oder (iii) nichtzulässiger US-Anleger zu bestätigen.Eine Kopie des Übermittlungsschreibens wird auf dem Profil des Unternehmens auf SEDAR verfügbar sein.
Alle registrierten Schuldverschreibungsinhaber, die ihr ausgefülltes Übermittlungsschreiben nicht vor der Bescheinigungsfrist zusammen mit Zertifikaten, die ihre Schuldverschreibungen repräsentieren, an die Verwahrstelle (wie im Übermittlungsschreiben definiert) senden, werden als nicht zulässigeUS-Anleger behandelt und erhalten dementsprechend nur Nettobarerlöse, sofern vorhanden.
Wichtig Anweisungen für nicht registrierte Schuldverschreibungsinhaber
Nicht registrierte Schuldverschreibungsinhaber („wirtschaftlich berechtigte Schuldverschreibungsinhaber“), dieNicht-US-Gläubiger sind und ihre Schuldverschreibungen über einen Makler, eine Bank oder einen anderen Vermittler halten (jeweils ein „Vermittler“), sind verpflichtet, über CDS Clearing and Depositary Services Inc. (“CDS”) eine Wahl zu treffen, die ihren Status als Nicht-US-Gläubigerbescheinigt, um ihren proportionalen Anteil der neuen Stammaktien und der neuen unbesicherten Schuldverschreibungen zu erhalten.Um eine solche Wahl zu treffen, müssen wirtschaftlich berechtigte Schuldverschreibungsinhaber ihre Vermittler vor der Bescheinigungsfrist entsprechend anweisen, woraufhin die Vermittler dann die Wahl über das CDS-System vornehmen.
Wirtschaftlich berechtigte Schuldverschreibungsinhaber, die zulässigeUS-Anleger sind, müssen ihren Vermittler anweisen, ihre Schuldverschreibungen aus dem CDS-System zurückzuziehen und direkt bei Odyssey in ihrem eigenen Namen zu registrieren.Anschließend erhalten diesezulässigen US-Anleger ein Übermittlungsschreiben von Odyssey, das sie ausfüllen und vor der Bescheinigungsfrist an Odyssey zurücksenden müssen, um dem Unternehmen ihren Status als zulässiger Anleger gemäß Rule 501(a) der Regulation D desUS-Wertpapiergesetzes zu bestätigen.Nach Erhalt des ausgefüllten Übermittlungsschreibens sowie der Zertifikate, die die Schuldverschreibungendieser zulässigen US-Anleger repräsentieren, erhalten diese zulässigenUS-Anleger ihren proportionalen Anteil der neuen Stammaktien und der neuen unbesicherten Schuldverschreibungen.Diese neuen Stammaktien und neuen unbesicherten Schuldverschreibungen sind eingeschränkteUS-Wertpapiere.
Wirtschaftlich berechtigte Schuldverschreibungsinhaber, die nicht vor der Bescheinigungsfrist über ihren Vermittler die vorstehend genannten Maßnahmen getroffen haben, werden als nicht zulässigeUS-Anleger behandelt und erhalten dementsprechend nur Nettobarerlöse, sofern vorhanden.
Wirtschaftlich berechtigte Schuldverschreibungsinhaber sollten sich daher rechtzeitig vor der Bescheinigungsfrist mit ihrem Vermittler in Verbindung setzen, um diesem Zeit zu geben, die notwendigen Schritte durchzuführen.
Wichtige Anweisungen für andere Gläubiger
Gläubiger, die keine Schuldverschreibungsinhaber sind, erhalten ein Formular zur Bescheinigung des Wohnsitzes (die „Wohnsitzbescheinigung“), demzufolge diese Gläubiger unter anderem dazu verpflichtet sind, ihren Status als(i) Nicht-US-Gläubiger, (ii) zulässigerUS-Anleger oder (iii) nichtzulässiger US-Anleger zu bestätigen.Eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung wird auf dem Profil des Unternehmens auf SEDAR verfügbar sein.
Gläubiger, die ihre ausgefüllte Wohnsitzbescheinigung nicht vor der Bescheinigungsfrist an die Verwahrstelle (wie in der Wohnsitzbescheinigung definiert) senden, werden als nicht zulässigerUS-Anleger behandelt und erhalten dementsprechend nur Nettobarerlöse, sofern vorhanden.
Über Nabis Holdings Inc.
Nabis Holdings ist ein kanadisches Investmentunternehmen, das branchenübergreifend in hochwertige Vermögenswerte mit hohem Cash-Flow investiert, u. a. im Immobiliensektor und in allen Sparten des US-amerikanischenund internationalen Cannabissektors.Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nabisholdings.com/.
Warnhinweise
Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot und keine Unterbreitung eines Kaufangebotes für Wertpapiere in einem Land dar, in dem es rechtswidrig wäre, ein solches Angebot zu machen oder zu unterbreiten oder einen solchen Verkauf vorzunehmen.Die neuen unbesicherten Schuldverschreibungen und die neuen Stammaktien sind nicht und werden nicht gemäß demUS-Wertpapiergesetz oder anderen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen nicht in den USA oder an oder zugunsten vonUS-Personen angeboten oder verkauft werden, außer im Falle bestimmter, von den Registrierungspflichten desUS-Wertpapiergesetzes und geltender bundesstaatlicher Wertpapiergesetze befreiter Transaktionen.„USA“ und „US-Person“haben die Bedeutung wie in Regulation S desUS-Wertpapiergesetzes.
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, darunter Aussagen bezüglich des Zeitpunkts und der Auswirkungen der Rekapitalisierung und der Bescheinigungsfrist, der Fähigkeit der Vertriebsstelle, die neuen unbesicherten Schuldverschreibungen und die neuen Stammaktien zu verkaufen, sowie bezüglich der Verfügbarkeit von Nettobarerlösen, sofern vorhanden.Es kann keine Zusicherung dahingehend ausgesprochen werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen, und tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können erheblich von den in diesen Aussagen getätigten abweichen.Diese Aussagen basieren auf bestimmten Annahmen, einschließlich jener, dass jede der Parteien des Angebots alle aufschiebenden Bedingungen für die Rekapitalisierung erfüllt.Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen gewissen Risiken und Unsicherheiten, einschließlich des Risikos, dass nicht alle aufschiebenden Bedingungen für die Rekapitalisierung erfüllt oder aufgehoben werden.Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen, legt das Unternehmen in Dokumenten offen, die es regelmäßig bei der Canadian Securities Exchange, der British Columbia Securities Commission, der Ontario Securities Commission und der Alberta Securities Commission einreicht.Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, soweit dies nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben ist.
Die kanadische Wertpapierbörse hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder geprüft noch genehmigt und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Emmanuel Paul, Verwaltungsratsvorsitzender
info@nabisholdings.com