15. Juli 2021
MEDIENMITTEILUNG
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Kotierungsreglement (Artikel 53):
GAM Holding AG – Update zum Halbjahresergebnis 2021
In Übereinstimmung mit dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange (Artikel 53) veröffentlicht die GAM Holding AG ein Update zum erwarteten Ergebnis der Gruppe für das Halbjahr bis zum 30. Juni 2021.
Die Gruppe erwartet, für das erste Halbjahr 2021 einen nach IFRS berechneten Nettoverlust nach Steuern von ungefähr CHF 3 Millionen auszuweisen. Im Vergleich dazu betrug der nach IFRS berechnete Nettoverlust nach Steuern für das erste Halbjahr 2020 CHF 390.1 Millionen.
Die Gruppe rechnet ausserdem mit einem operativen Gewinn vor Steuern von ungefähr CHF 1 Million, verglichen mit einem operativen Verlust vor Steuern von CHF 2.0 Millionen für das erste Halbjahr 2020.
Das Ergebnis von GAM für das erste Halbjahr 2021 wird am 4. August 2021 bekannt gegeben.
Bevorstehende Termine:
4 August 2021 Halbjahresergebnisse 2021
21 Oktober 2021 Zwischenbericht für das dritte Quartal 2021
Für weitergehende Informationen:
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Global Head of Communications and Investor Relations
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Investor Relations Media Relations Media Relations
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Über GAM
GAM ist eine führende unabhängige, reine Vermögensverwaltungsgruppe. Das Unternehmen bietet aktive Anlagelösungen und -produkte für Institutionen, Finanzintermediäre und Privatkunden an. Das Investment-Management-Kerngeschäft wird durch eine Private-Labelling-Sparte ergänzt, die Management-Company- und andere unterstützende Dienstleistungen für Dritte umfasst. Per Donnerstag, 31. Dezember 2020 hat GAM 701 Vollzeitbeschäftigte in 14 Ländern und betreibt Anlagezentren in London, Cambridge, Zürich, Hongkong, New York, Mailand und Lugano. Die Vermögensverwalter werden von einem umfassenden weltweiten Vertriebsnetz unterstützt. Die Aktien von GAM (Symbol «GAM») mit Sitz in Zürich sind an der SIX Swiss Exchange notiert. Per
31. März 2021 verwaltete die Gruppe Vermögen von CHF 124.5 Milliarden (USD 132.3 Milliarden).
Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Medienmitteilung der GAM Holding AG («die Gesellschaft») beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, welche die Absichten, Vorstellungen oder aktuellen Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft über ihre zukünftigen Geschäftsergebnisse, finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten, Strategien, Möglichkeiten sowie über das Geschäftsumfeld, in welchem sie sich bewegt, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen alle Ereignisse, die keine historischen Fakten darstellen. Die Gesellschaft hat versucht, diese Aussagen durch die Verwendung von Worten wie «könnte», «wird», «sollte», «erwartet», «beabsichtigt», «schätzt», «sieht voraus», «glaubt», «versucht», «plant», «prognostiziert» und ähnlichen Begriffen zu kennzeichnen. Solche Aussagen werden auf der Grundlage von Schätzungen und Erwartungen gemacht, die sich als falsch herausstellen können, obwohl die Gesellschaft sie im jetzigen Zeitpunkt als angemessen erachtet.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass das tatsächliche Geschäftsergebnis, die finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten und Möglichkeiten der Gesellschaft sowie der Märkte, welche die Gesellschaft bedient oder zu bedienen beabsichtigt, wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Wichtige Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind unter anderem: Veränderungen des Geschäfts- oder Marktumfelds, legislative, steuerliche oder regulatorische Entwicklungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeiten der Gesellschaft, auf Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsindustrie zu reagieren. Zusätzliche Faktoren können die tatsächlichen Resultate, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich beeinflussen. Die Gesellschaft übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, Aktualisierungen oder Korrekturen irgendwelcher in dieser Medienmitteilung enthaltener zukunftsgerichteter Aussagen vorzunehmen oder Änderungen in den Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen und Umständen, auf welchen diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren, mitzuteilen, soweit dies nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Bestimmungen vorgeschrieben ist.
Anhang