Ad-hoc-Mitteilung: GAM beruft ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre ein


6. September 2023

MEDIENMITTEILUNG

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement:

GAM beruft ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre ein

Der Verwaltungsrat der GAM Holding AG («GAM Verwaltungsrat») beruft eine ausserordentliche Generalversammlung («a. o. GV») ein, die am 27. September 2023, 10 Uhr MESZ, in Zürich stattfinden wird. Die a. o. GV wurde von Rock Investment SAS («Rock») im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilangebot der Newgame SA, Genf, Schweiz, für 28'000'000 sich im Publikum befindende Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05 der GAM Holding AG beantragt. Rock ist ein französisches Unternehmen, das sich im Besitz der NJJ Holding ("NJJ"), der persönlichen Holdinggesellschaft von Xavier Niel, befindet. Sie ist Teil der Investorengruppe NewGAME, die aus Newgame SA und Bruellan SA besteht.

Auf der Traktandenliste der Generalversammlung stehen Vorschläge von Rock für die Wahlen in den Verwaltungsrat (einschliesslich des Präsidenten), die Wahlen in den Entschädigungsausschuss, die Schaffung von bedingtem Kapital zu Finanzierungszwecken und eine Erhöhung des Aktienkapitalbandes der GAM Holding AG. Der derzeitige GAM Verwaltungsrat empfiehlt, die Vorschläge von Rock zu genehmigen und fordert die Aktionäre auf, entsprechend abzustimmen.

NewGAMe hat heute erneut ihre Absicht bekräftigt, Stabilität zu schaffen und die Zukunft von GAM zu sichern. Die Vorschläge, die den Aktionären an der a. o. GV unterbreitet werden, sind Teil ihres aktuellen Plans, GAM längerfristig zu finanzieren, und ergänzen die am 29. August 2023 angekündigte kurzfristige Finanzierung.

Nur diejenigen Aktionäre, die am 20. September 2023 im Aktienregister (mit Stimmrecht) eingetragen sind, sind berechtigt, an der a. o. GV teilzunehmen und abzustimmen. Die Zutrittskarten werden ab dem 21. September nach Eingang des ordnungsgemäss unterzeichneten Anmeldeformulars per Post an die eingetragenen Aktionäre verschickt.

Eingetragene Aktionäre können dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter auch bis zum 25. September 2023 elektronisch oder schriftlich Vollmacht und Weisungen erteilen oder einen Dritten als Vertreter bevollmächtigen.

Die Einladung kann hier heruntergeladen werden.

Bevorstehende Termine:

27. September 2023        Ausserordentliche Generalversammlung
19. Oktober 2023            Zwischenbericht für das dritte Quartal 2023

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Global Head of Communications and Investor Relations
T +44 7890 386 699

Media Relations        
Ute Dehn Christen        
T +41 58 426 31 36        

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GAM

GAM ist ein unabhängiger, in der Schweiz börsenkotierter Asset Manager. Die verwalteten Vermögen beliefen sich per 30. Juni 2023 auf insgesamt CHF 68 Milliarden, wovon CHF 21.9 Milliarden auf das Investment Management und CHF 46.1 Milliarden auf das Fund Management Services entfallen. GAM verfügt über eine globales Vertriebsnetz mit Niederlassungen in 14 Ländern und ist geografisch breit aufgestellt mit Kunden auf fast allen Kontinenten. GAM hat weltweit 3.500 Kunden, von denen ca. 2.700 in Europa ansässig sind. Der Hauptsitz von GAM Investments befindet sich in Zürich. GAM Investments wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz an der Hardstrasse 201 in Zürich, 8037 Schweiz.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Die Mitteilung enthält Aussagen, oder kann Aussagen enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "suchen", "sehen", "werden", "würden", "könnten", "zielen" und ähnliche Ausdrücke und Variationen oder Negative dieser Wörter identifizieren diese Aussagen, oder können diese Aussagen identifizieren, als zukunftsgerichtete Aussagen.

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Diese Mitteilung ist keine Finanzprodukt- oder Anlageberatung, keine Empfehlung zum Erwerb, Umtausch oder zur Veräusserung von Wertpapieren und keine Buchhaltungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie wurde ohne Berücksichtigung der Ziele, der rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Situation und Bedürfnisse von Einzelpersonen erstellt. Bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, sollten Einzelpersonen die Angemessenheit der Informationen im Hinblick auf ihre eigenen Ziele, ihre rechtliche, finanzielle und steuerliche Situation und ihre Bedürfnisse prüfen und sich entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und ihrer Rechtsprechung rechtlich, steuerlich und anderweitig beraten lassen.

 

Anhang



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