Während sich die im Investitionsgüterbereich tätigen Gesellschaften dem konjunkturellen Abschwung in den USA, Europa und Japan nicht entziehen konnten, lag die umsatzmässige Entwicklung des Komponentengeschäftes im 3. Quartal über den Erwartungen. Der Geschäftsbereich Feinschneiden/Umformen, der 58% (Vorjahr 56%) zum Gruppenumsatz beisteuert, erfüllte insgesamt als einziger Geschäftsbereich die Erwartungen. Die Bereiche Verbinden/Automatisieren mit einem Umsatzanteil von 28% (30%) und Kunststoff-/Metallkomponenten mit einem Umsatzanteil von 14% (14%) werden wie erwartet die budgetierten Jahresumsätze und -erträge jedoch nicht erreichen.
Aufgrund der absehbaren Entwicklungen wurden strukturelle Anpassungen und ertragssteigernde Massnahmen eingeleitet. Diese zeigten im 3. Quartal teilweise bereits Wirkung und werden auch bei gedrückten Umsätzen zu einer weiteren Steigerung der Ertragskraft des Unternehmens führen.
Beat E. Lüthi verlässt das Unternehmen
Der CEO der Feintool-Gruppe, Dr. Beat E. Lüthi, wird seine Funktionen als Vorsitzender der Gruppenleitung aufgeben und sich einer neuen Herausforderung zuwenden. Herr Lüthi schliesst das Geschäftsjahr per Ende September ab und führt in den folgenden Monaten den Nachfolger ein. Über die personelle Lösung der Nachfolge informiert der Verwaltungsrat zum gegebenen Zeitpunkt.
Der CEO der Feintool-Gruppe, Dr. Beat E. Lüthi, wird seine Funktionen als Vorsitzender der Gruppenleitung aufgeben und sich einer neuen Herausforderung zuwenden. Herr Lüthi schliesst das Geschäftsjahr per Ende September ab und führt in den folgenden Monaten den Nachfolger ein. Über die personelle Lösung der Nachfolge informiert der Verwaltungsrat zum gegebenen Zeitpunkt.
Beat Lüthi hatte die Verantwortung als CEO der Feintool-Gruppe vor vier Jahren übernommen, nachdem sich der Gründer und Hauptaktionär Fritz Bösch 1998 im Rahmen der Publikumsöffnung des Unternehmens aus der operativen Führung zurückgezogen hatte. Der Verwaltungsrat spricht Herrn Lüthi seinen Dank für die geleisteten Dienste aus und wird bei der Amtsübergabe eine gebührende Würdigung seiner Tätigkeit vornehmen.
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