SANTA BARBARA, Kalifornien, Aug. 07, 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- Sonos, Inc. („Sonos“) (Nasdaq:SONO), Schöpfer des WLAN-basierten Home Sound System, verkündete heute den Abschluss seiner öffentlichen Erstemission von 15.972.221 Stammaktien des Unternehmens, einschließlich der vollständigen Ausübung der Option der Konsortialbanken, 2.083.333 Stammaktien zu einem öffentlichen Angebotspreis von 15,00 USD je Aktie zu erwerben. Insgesamt hat Sonos 6.388.888 Stammaktien und die veräußernden Aktieninhaber haben 9.583.333 Stammaktien verkauft. Sonos generierte einen Bruttoerlös von 95,8 Millionen USD aus dem Börsengang vor Abzug der Preisnachlässe und Provisionen für die Konsortialbanken sowie der geschätzten Angebotskosten. Sonos generierte keinen Erlös aus dem Verkauf der Aktien der veräußernden Aktieninhaber. Die Aktien sind am Nasdaq Global Select Market unter dem Tickersymbol „SONO“ zum Handel notiert.
Morgan Stanley & Co. LLC und Goldman Sachs & Co. LLC fungierten als Hauptkonsortialführer für den Börsengang. Allen & Company LLC, RBC Capital Markets, LLC, Jefferies LLC und KKR Capital Markets LLC fungierten als Konsortialführer. Raymond James & Associates, Inc. und Stifel fungierten als Co-Manager des Börsengangs.
Das Angebot wurde nur mittels eines Prospekts gemacht. Exemplare des endgültigen Prospekts bezüglich des Börsengangs sind erhältlich bei Morgan Stanley & Co. LLC, zu Händen: Prospectus Department, 180 Varick Street, Second Floor, New York, New York 10014, USA, telefonisch unter +1 (866) 718-1649 oder per E-Mail unter prospectus@morganstanley.com; oder Goldman Sachs & Co. LLC, zu Händen: Prospectus Department, 200 West Street, New York, New York 10282, USA, telefonisch unter: +1 (866) 471-2526, per Fax unter: +1 (212) 902-9316 oder per E-Mail unter: prospectus-ny@ny.email.gs.com.
Ein Antrag auf Rahmenregistrierung bezüglich des Börsengangs wurde bei der US-Börsenaufsichtsbehörde eingereicht und von dieser als wirksam erklärt. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch wird ein Verkauf dieser Wertpapiere in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit erfolgen, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, bevor die Registrierung oder Qualifizierung nach den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer solchen Gerichtsbarkeit stattgefunden hat.
Quelle: Sonos