UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Mass., March 06, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) (Merus, das „Unternehmen“, „wir“, oder „unser“), ein Unternehmen aus dem Bereich der klinischen Onkologie, das innovative multispezifische Antikörper in voller Länge entwickelt (Biclonics® und Triclonics®), gab heute die Veröffentlichung eines Abstracts bekannt, in dem die präklinische Bewertung des bispezifischen Antikörpers Zenocutuzumab (Zeno) für die Posterpräsentation auf der Jahrestagung 2024 der American Association for Cancer Research (AACR), die vom 5. bis 10. April 2024 in San Diego, Kalifornien, stattfindet, vorgestellt wird.
Der Abstract beschreibt die Wirksamkeit von Zeno in präklinischen Modellen, die verschiedene Tumorarten repräsentieren, welche hohe Konzentrationen von Neuregulin 1 (NRG1) aufweisen. Eine hohe NRG1-Expression ist bei bestimmten Krebsarten mit einer schlechteren Prognose und einer Resistenz gegenüber Standardtherapien verbunden. Die Anti-Tumor-Wirkung von Zeno wurde in vivo an 28 von Patienten abgeleiteten Xenotransplant-Modellen (patient-derived xenograft, PDX), die verschiedene Tumorarten repräsentieren, untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Zeno bei sieben PDX-Modellen mit hoher NRG1-Expression und mehreren verschiedenen Tumorarten zu einer deutlichen Hemmung des Tumorwachstums führte.
Details der Präsentation:
Titel: Zenocutuzumab, a HER2xHER3 bispecific antibody, is effective in cancer models with high NRG1 expression. (Zenocutuzumab, ein bispezifischer HER2xHER3-Antikörper, hat sich in Krebsmodellen mit hoher NRG1-Expression als wirksam erwiesen.)
Kategorie der Session: Experimentelle und molekulare Therapeutika
Session: Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und bispezifische Antikörper
Datum: Montag, 8. April 2024
Uhrzeit: 9:00–12:30 Uhr PT
Ort: Poster-Abschnitt 23
Poster-Nr.: 14
Abstract-Nr.: 1903
Der vollständige Abstract ist auf der AACR-Website verfügbar. Das Poster wird zu Beginn der Session auf der Website von Merus zur Verfügung stehen.
Zeno wird in der eNRGy-Studie der Phase I/II und dem Early Access Program untersucht, in denen die Sicherheit und die Anti-Tumor-Wirkung von Zeno als Monotherapie bei NRG1+-Krebs bewertet werden. Nach den jüngsten produktiven und kooperativen Gesprächen mit der U.S. Food & Drug Administration gehen wir davon aus, dass wir im ersten Halbjahr 2024 über ausreichende klinische Daten zur Unterstützung potenzieller BLA-Anträge (Biologics License Application) für die Behandlung von NRG1-Fusions-positivem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs und NRG1-Fusions-positivem Pankreaskrebs verfügen werden.
Über Zeno
Zeno ist ein antikörperabhängiger, zellvermittelter Zytotoxizitäts-(ADCC)-verstärkter Biclonics®-Antikörper, der den Merus Dock & Block®-Mechanismus für die Hemmung des Neuregulin/HER3-Tumorsignalwegs in soliden Tumoren mit NRG1-Genfusionen (NRG1+-Krebs) nutzt. Zeno hat durch seinen einzigartigen Mechanismus der Bindung an HER2 und der wirksamen Blockierung der Interaktion von HER3 mit seinem Liganden NRG1 oder den NRG1-Fusionsproteinen das Potenzial, besonders wirksam gegen NRG1+-Krebs zu sein. Präklinische Studien zeigen außerdem, dass Zeno in Modellen mit NRG1-Fusionen die HER2/HER3-Heterodimer-Bildung und das Tumorwachstum wirksam blockiert.
Über Merus N.V.
Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Onkologie, das innovative humane bispezifische und trispezifische Antikörper in voller Länge entwickelt, die auch als Multiclonics® bekannt sind. Multiclonics® werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere Merkmale der Biclonics mit den Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website von Merus, X und LinkedIn.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind als zukunftsgerichtete Aussagen anzusehen. Dies gilt insbesondere für Aussagen in Bezug auf die klinische Entwicklung von Zeno, die präklinische Wirkung, die Übertragung dieser Wirkung, sofern zutreffend, in klinische Studien und unsere Überzeugung, dass im ersten Halbjahr 2024 ausreichend klinische Daten zur Unterstützung potenzieller BLA-Anträge (Biologics License Application) für die Behandlung von NRG1-Fusions-positivem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs und NRG1-Fusions-positivem Pankreaskrebs vorliegen werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics®, Triclonics® und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und eine mögliche nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen der Marktvolatilität; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht, bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.
Diese und andere wichtige Faktoren, die im Abschnitt „Risikofaktoren“ in unserem Jahresbericht auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023, den das Unternehmen am 28. Februar 2024 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht hat, und in unseren sonstigen bei der SEC eingereichten Berichten aufgeführt sind, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Informationen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese zukunftsorientierten Aussagen geben die Einschätzungen der Geschäftsleitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wider. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.
Biclonics®, Triclonics® und Multiclonics® sind eingetragene Marken von Merus N.V.