Europäische Kommission startet Kampagne zum EU-Fonds für die Förderung der Grundrechte. Neuer Inhalt


Europäische Kommission startet Kampagne zum EU-Fonds für die Förderung der Grundrechte

Neuer Inhalt: lassen Sie sich von den Stimmen der Begünstigten und ihren Erfolgsgeschichten inspirieren

Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission startet eine Kommunikationskampagne, um die Reichweite und Wirkung ihres Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) in Österreich zu steigern. Das CERV-Programm ist der bislang größte EU-Fonds für die Zivilgesellschaft, mit dem auf die Förderung und den Schutz der Grundrechte in der EU abgezielt wird. Mit dem CERV-Programm wird die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei der Wahrung und Förderung der EU-Werte der Achtung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie hervorgehoben. Wie im Jahresbericht 2022 der Europäischen Kommission über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dargelegt, sehen sich Organisationen der Zivilgesellschaft in der gesamten EU mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, die ihre Fähigkeit, ihre Arbeit zu leisten und die Grundrechte zu wahren, beeinträchtigen. Zu diesen Herausforderungen zählen u. a.:

  • nachteilige Rechtsvorschriften oder restriktive Anwendung von Gesetzen;
  • Angriffe auf und Schikanen gegen Organisationen der Zivilgesellschaft und Verfechterinnen und Verfechtern von Menschenrechten, einschließlich negativer Darstellungen, die darauf abzielen, Organisationen der Zivilgesellschaft zu delegitimieren und zu stigmatisieren (offline und online);
  • Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit Entscheidungsträgern und bei der Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Politikgestaltung und
  • Hürden beim Zugang zu finanziellen Mitteln und bei der Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Finanzierungen – wie in dem oben erwähnten Bericht mit dem Titel „Ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum für die Wahrung der Grundrechte in der EU“ ausgeführt.

Durch das CERV-Programm werden Organisationen der Zivilgesellschaft dabei unterstützt, die Wahrung der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte zu fördern (insbesondere durch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums) sowie Kapazitäten und Resilienz mit Blick auf den Schutz und die Förderung der Unionswerte aufzubauen. Zur Umsetzung des Programms wurde auf Ebene der Mitgliedstaaten ein Netz von nationalen Kontaktstellen (NKS) eingerichtet. Die von den nationalen Regierungen benannten NKS bieten Hilfestellung an, indem sie Informationen über das EU-Programm und die Finanzierungsmöglichkeiten für Projektvorschläge bereitstellen. Darüber hinaus helfen sie interessierten Stellen bei der Antragstellung und bei der Suche nach potenziellen Projektpartnern. In Österreich ansässige öffentliche und private Einrichtungen haben an allen CERV-Aufrufen teilgenommen, die in den Jahren 2021 und 2022 veröffentlicht wurden. Derzeit liegt Österreichs Erfolgsquote im Mittelfeld und wird von 13 anderen Ländern übertroffen, die in den letzten Jahren mehr erfolgreiche Anträge gestellt haben.

Umfragen zeigen, dass die österreichische Bevölkerung den Werten, die den Kern des CERV-Programms bilden, große Bedeutung beimisst: Dem Flash Eurobarometer 528 zu Bürgerschaft und Demokratie vom Dezember 2023 zufolge sind 89 % der Österreicherinnen und Österreicher der Meinung, dass die Zivilgesellschaft bei der Förderung der Demokratie und gemeinsamer Werte eine wichtige Rolle spielt. Aus dem Standard-Eurobarometer 101 vom Frühjahr 2024 geht hervor, dass 63 % der Österreicherinnen und Österreicher mit dem Funktionieren der Demokratie in ihrem Land zufrieden sind. 94 % stimmen zu, dass alle Mitgliedstaaten die Grundwerte der EU wie Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie achten sollten.

Laut dem Jahresbericht 2023 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dessen Schwerpunkt auf dem wirksamen Rechtsschutz und Zugang zum Recht liegt, zeichnen sich in Österreich mehrere interessante Entwicklungen ab. Das Land hat neue Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Straftaten ergriffen. Opfer können in Österreich während des Straf- und Zivilverfahrens kostenlose psychosoziale Unterstützung in Anspruch nehmen. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes können österreichische Gerichte einen Kinderbeistand bestellen, um die Belastung der Kinder und Loyalitätskonflikte bei rechtlichen Streitigkeiten zu minimieren. Im Jahr 2023 hat die Regierung die kostenlose psychosoziale Begleitung von Opfern in Straf- und Zivilverfahren verstärkt. Dieses Angebot, das den Schutz der Opfer und die notwendige Unterstützung in allen Phasen des Verfahrens zum Ziel hat, ist ein integraler Bestandteil des österreichischen Justizsystems.

Das öffentliche Bewusstsein für das CERV-Programm als Maßnahme, die eine Union der Rechte und Werte fördert und darauf abzielt, die Wirkung der EU-Mittel dort zu maximieren, wo sie am dringendsten benötigt werden, muss erhöht werden. Laut der Standard-Eurobarometer-Umfrage 101 vom Frühjahr 2024 würden 70 % der Befragten in der Europäischen Union gerne mehr über ihre Rechte als EU-Bürgerinnen und Bürger wissen (26 % antworteten mit „Ja, auf jeden Fall“ und 44 % mit „Ja, in gewissem Maße“). In Österreich beläuft sich der Anteil auf 76 % der Befragten (36 % antworteten mit „Ja, auf jeden Fall“ und 40 % mit „Ja, in gewissem Maße“). Genau das ist das Ziel der heute gestarteten Kampagne. Die Erfahrungsberichte der Begünstigten veranschaulichen die konkreten Auswirkungen der im Rahmen des CERV-Programms geförderten Projekte, z. B. auf die Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Ungleichheit, den Schutz der Rechte von Kindern und Frauen, die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Unterstützung der Integration in die Gesellschaft. Die Kampagne wird ferner die wichtige Rolle der NKS bei der Umsetzung des Programms an der Basis hervorheben.

Auf dem EU-Förder- und Ausschreibungsportal (EU Funding and Tenders Portal) der Kommission werden regelmäßig Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des CERV-Programms veröffentlicht. Ziel ist es, Ungleichheit und Diskriminierung zu bekämpfen, den Menschen zu helfen, ihre Rechte als EU-Bürgerinnen und -Bürger besser zu verstehen und wahrzunehmen, und die grundlegenden Rechte und Werte der EU zu wahren und zu fördern. Die gemeinsamen Herausforderungen und die grenzüberschreitende Dimension des CERV-Programms unterstreichen die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens auf EU-Ebene.

Hintergrund

Das CERV-Programm richtet sich an Einrichtungen, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind. Förderfähig sind Nichtregierungsorganisationen (NRO), Universitäten, Forschungszentren, öffentliche Stellen, private Einrichtungen und gewinnorientierte Organisationen. Durch das CERV-Programm werden Initiativen unterstützt, mit denen Rechte, Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung (mit besonderem Schwerpunkt auf der Gleichstellung der Geschlechter) sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben der EU gefördert, Gewalt (einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder) bekämpft und die Werte der Europäischen Union aufrechterhalten und gestärkt werden.

Das CERV-Programm wurde für den Zeitraum von 2021 bis 2027 eingerichtet. Zentrales Ziel ist es, einschlägigen Einrichtungen Mittel an die Hand zu geben, um die Rechte und Grundsätze, die in den Verträgen der Europäischen Union, der EU-Grundrechtecharta und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankert sind, zu wahren und zu fördern.

In den ersten beiden Jahren der Programmumsetzung (2021 und 2022) wurden österreichischen Projekten insgesamt 8 633 469,59 EUR zugewiesen, was 3,34 % der für diesen Zeitraum gewährten Mitteln entspricht.  Insgesamt wurden 181 Projektvorschläge eingereicht, wobei die Erfolgsquote bei 34 % lag. Die erfolgreichen Vorschläge befassten sich mit Themen wie die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Förderung und der Schutz der Grundrechte. In der Europäischen Union haben insgesamt 3 105 Organisationen der Zivilgesellschaft finanzielle Unterstützung erhalten, mehr als 85 000 Personen an Austausch- und Lernveranstaltungen und etwa 1,5 Millionen Menschen an Schulungen im Rahmen des CERV-Programms teilgenommen. Zu den bisher geförderten Projekten und Organisationen gehören unter anderem:

  • Initiativen zur Gleichstellung und zu den Grundrechten von intersexuellen Personen und gegen die Diskriminierung von Trans-Personen (Deutschland);
  • Sport als Mittel zur Förderung von Gleichheit, Menschenrechten und demokratischen Werten (Schweden);
  • die Einrichtung eines internationalen Netzwerks für ein „inklusives und demokratisches Europa“ (Italien);
  • Veranstaltungen zur Stärkung des Bewusstseins für eine „Gemeinsame Europäische Zukunft und Europäische Einheit“ mit Schwerpunkt auf Frieden, Solidarität und Toleranz (Slowakei);
  • ein Projekt mit dem Titel „Intersectionality Matters“ zur Förderung der Gleichstellung von und Bekämpfung der Diskriminierung von LBQTI-Frauen und nichtbinären Personen (Österreich);
  • das in den Niederlanden ins Leben gerufene Modell der Family Justice Center, das eine zentrale Plattform für Mitglieder und Partner bietet.

Außerdem sind Projekte in Deutschland und Italien geplant, die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen zu stärken und Kunst im öffentlichen Raum zur Förderung der EU-Grundrechte zu nutzen, sowie weitere Initiativen in Spanien und Dänemark.

Um mehr über das CERV-Programm und die Bewerbungsmodalitäten zu erfahren, stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung. Finanzierungsmöglichkeiten, Informationen zur Antragstellung und zu CERV-geförderten Projekten finden Sie auf dem EU-Förder- und Ausschreibungsportal. Sie können sich auch an eine der  nationalen Kontaktstellen für das CERV-Programm wenden, um Informationen über das Programm und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Auf der CERV-Webseite finden Sie das CERV-Arbeitsprogramm und die vorläufige Planung der Aufrufe. Wenn Sie über Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem CERV-Programm auf dem Laufenden bleiben möchten, melden Sie sich für den Newsletter der GD JUST an. Bei Fragen zu bestimmten Aufrufen setzen Sie sich bitte mit einer nationalen Kontaktstelle für das CERV-Programm in Verbindung oder schicken Sie eine E-Mail an EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu oder EACEA-CERV@ec.europa.eu (wie in dem jeweiligen Aufruf angegeben).

Weitere Informationen: